VG München: Coronavirus, SARS-CoV-2, Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung verauslagter Verdienstausfallentschädigung (verneint), Arbeitnehmer symptomlos mit SARS-CoV-2 infiziert, aber arbeitsfähig, Absonderungsanordnung, kein Verdienstausfall bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Arbeitnehmer, Krankheit, Arbeitsleistung, Arbeitgeber, Erkrankung, Gefahrenabwehr, Entgeltfortzahlung, Arzt, Erstattung, Sozialversicherung, Gesundheitszustand, Hinterlegung, Anspruch, Kostenentscheidung, Kosten des Verfahrens, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung Krankheitsfall, Verdienstausfall, Arbeitsunfähigkeit, Absonderung, Infektionskrankheit, Verwaltungspraxis, Sozialversicherungsbeiträge
Urteil vom 20.08.2025 – M 26b K 24.3508